Der Ebersee liegt nördlich von Erfurt Stotternheim.
Die aktuelle GoogleMaps-Karte entspricht nicht ganz der Realität. Der Damm zwischen Ebersee und Ringsee ist dort noch nicht eingezeichnet.  Klickt bitte auf das Satellitenfoto (im Bild unten links), um eine realitätsnahe Darstellung zu bekommen. 
 
Jeder Angler ist verpflichtet, die jeweils gültigen, den Fischfang und den Aufenthalt in der Natur betreffenden gesetzlichen und örtlichen Bestimmungen zu kennen und zu befolgen. Die vom Fischreirechtsinhaber aufgestellten örtlichen Vorschriften sind bei der erlaubnisscheinaustellenden Stelle erfragbar oder im Internet einsehbar. 
 
Bei Verstoß gegen die Vorschriften erfolgt der Einzug der Angelerlaubnis durch die Fischreiaufsicht oder von ihr bestellten Vereinsmitgliedern und Anwendung von Disziplinarmaßnahmen.

Vorab informieren wir unsere Angler unter:
  • IG Regeln
  • Angelbereiche
  • lokale Besonderheiten
  • Angelbereiche mit Geländerelief
über die geplante Gestaltung für die Befischung des See.
 
 
Alle Informationen können hier als Steckbrief im PDF-Format heruntergeladen werden.
Allgemeine Regeln an den Gewässern der IG-Grossbrembach

  • Betreten und Befahren von landwirtschaftlichen Nutzflächen verboten. Es sind ausgewiesene An- und Abfahrtswege sowie Parkflächen zu nutzen.
  • Bootsangeln für Mitglieder der IG-Vereine genehmigungsfrei auf folgenden Gewässern: Grosser Ringsee An allen anderen Gewässern ist das Benutzen von Wasserfahrzeugen aller Art verboten.
  • Hunde sind grundsätzlich anzuleinen.
  • Angeln im Abstand zu Staumauern, Produktionsanlagen und Schongebieten (Bojen) mindestens 50 Meter einhalten.
  • Camping verboten (gilt für Wohnmobile und Wohnwagen) Wetterschutzzelte und geschlossene Überdachungen sind zugelassen. Offene Angelschirme können uneingeschränkt genutzt werden.
  • Das Aufstellen von Zelten auf den Angelstegen ist verboten.
  • Das Anlegen von offenen Feuerstellen ist verboten. (Ausnahme Grillroste)
  • Angler, die mehrtägig an den Gewässern der IG verbringen, haben einen (kleinen) Spaten mitzuführen.
  • Vor Beginn des Angelns Datum in das Fangbuch eintragen
  • Einfahrgenehmigung und Angelpapiere sind zur Fischereikontrolle vorzuweisen
  • Schonmaße und Bestimmungen laut Fischereiverordnung
  • Vom 15.02. bis 31.05. ist das Angeln mit Raubfischköder verboten
  • Anfuttermenge maximal 2 kg je Tag
  • 2 Handangeln mit je einer Anbißstelle
  • maximal eine Raubfischrute
  • Köderfischsenke gilt als Raubfischrute
  • Ausbau der vorhandenen Stellen ist erwünscht/ kein Abholzen/ naturbelassen erhalten
  • Fangbegrenzung pro Angeltag sind 3 Stück der nachstehend aufgeführten Fischarten, davon höchstens:
    • 2 Karpfen
    • 2 Schleien
    • 2 Zander
    • 2 Hechte
    • 3 Aale
    • 3 Salmoniden
    • 2 Welse
    • 3 Barsche
    • maximal 10 Weißfische je Tag, egal welcher Art
  • Zugelassene Geräte:
    • Entweder 2 Friedfischangeln oder
    • Eine Raubfisch- und eine Friedfischangeln oder
    • Eine Spinnangel oder
    • Eine Flugrute
    • (Köderfischsenke von Max 1mx1m zählt als eine Handangel
  • Zone Grün (Angelbereich)
  • Zone Rot (Angelverbotszone/naturbelassener Bereich)
  • Zone Lila (Schongebiet)

 

 

In der Skizze werden zwischen :
  • Seezonen
  • Uferzonen
  • Wegezonen und
  • Geländezonen
unterschieden. Die verschiedenen Zonen sind fablich unterschiedlich markiert und beschildert. Die Bedeutung wird in der folgenden Legende ausgewiesen.

 

 

 

  • Zone Grün (Angelbereich)
  • Zone Rot (Angelverbotszone/naturbelassener Bereich)
  • Zone Lila (Schongebiet)

Zur allgemeinen Orientierung eine Gewässerskizze mit Geländerelief.

 

Bildergalerie