Fischereischein
Wer angeln will, braucht in Deutschland einen Fischereischein.
Zum Fischfang mit der Handangel ist der staatliche Fischereischein erforderlich. Er ist Bedingung für den Erwerb eines Erlaubnisscheins zum Angeln an den Vereinsgewässern oder anderen Gewässern, an dem man nicht persönlich der Fischereiberechtigte ist.
Den Fischereischein erhält man nach bestandener Fischerprüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen Behörde gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses.
Die Zulassung zur Prüfung setzt die Teilnahme an einem mindestens 30-stündigen staatlich anerkannten Vorbereitungslehrgang auf die Fischerprüfung voraus.
Im Lehrgang bekommen die Teilnehmer das erforderliche Wissen in den Fachgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Natur und Tierschutz sowie Gesetzeskunde und praktische Fähigkeiten vermittelt.
Für Kinder vom 8. bis vollendeten 14. Lebensjahr gibt es den Jugendfischerschein ohne Prüfung. Er verfällt mit Erreichen des 14. Lebensjahres. Ab dann ist die bestanden Fischerprüfung Bedingung. Touristen können einen auf 3 Monate befristeten Fischereischein ebenfalls ohne Fischerprüfung bekommen. Allerdings erhält man damit bei vielen Vereinen keinen Erlaubnisschein. Über den Weg zur Ablegung der Fischerprüfung kann man sich u. a. auf der Internetseite der ANGEL-FISCHER-SCHULE Thüringen informieren.